Mobilität

Urlaubsansprüche bei Krankheit: Rechte der Arbeitnehmer

Mira Hoffmann21. Juni 20262 Min Lesezeit

Arbeitnehmer*innen haben im Krankheitsfall während des Urlaubs bestimmte Rechte. Dieser Artikel erläutert, wie sich Erkrankungen auf Urlaubsansprüche auswirken und welche Regelungen gelten.

Was passiert mit dem Urlaub, wenn Arbeitnehmer*innen krank sind?

Wenn Arbeitnehmer*innen während ihres Urlaubs erkranken, haben sie das Recht, die Urlaubstage, die sie aufgrund der Krankheit nicht nutzen konnten, nachholen zu können. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass Kranke ihren Urlaub nicht verlieren, wenn sie während dieser Zeit arbeitsunfähig sind. Dies bedeutet, dass die Urlaubsansprüche nicht verfallen, solange eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorliegt.

Müssen Arbeitnehmer*innen ein ärztliches Attest vorlegen?

Ja, Arbeitnehmer*innen müssen im Regelfall ein ärztliches Attest vorlegen, um ihre Arbeitsunfähigkeit zu belegen. Dieses Attest sollte idealerweise die Zeitspanne der Erkrankung und die Diagnose beinhalten, auch wenn letzteres nicht zwingend erforderlich ist. Es ist ratsam, den Arbeitgeber umgehend über die Erkrankung zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

Wie wird der Urlaub nach einer Krankheit geregelt?

Nach der Krankheitsphase können die Arbeitnehmerinnen ihre Urlaubstage in der Regel zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Die genaue Regelung hängt jedoch von den Unternehmensrichtlinien und eventuell bestehenden Tarifverträgen ab. In vielen Fällen entscheiden Arbeitnehmerinnen zusammen mit ihrem Arbeitgeber, wann und wie viele Urlaubstage sie nachholen können.

Gibt es Fristen für die Geltendmachung von Urlaubsansprüchen?

Ja, es gibt Fristen, innerhalb derer Arbeitnehmer*innen ihre Urlaubsansprüche geltend machen müssen. In Deutschland verfallen nicht genommene Urlaubstage in der Regel nach einer Frist von 15 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Urlaub entstanden ist. Bei einer Erkrankung kann diese Frist aber unter Umständen verlängert werden. Es ist wichtig, sich rechtzeitig um die Nachholung zu kümmern, um den Verlust von Urlaubstagen zu vermeiden.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber nicht reagiert?

Reagiert der Arbeitgeber nicht auf die Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit oder die Bitte um Nachholung der Urlaubstage, sollten Arbeitnehmer*innen den Dialog suchen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. In einigen Fällen kann es notwendig sein, eine Beschwerde beim Betriebsrat oder der entsprechenden Aufsichtsbehörde einzureichen, um die Rechte durchzusetzen.

Welche Rolle spielen Tarifverträge?

Tarifverträge können zusätzliche Regelungen zu den Urlaubsansprüchen im Krankheitsfall enthalten. Dies bedeutet, dass im Rahmen solcher Verträge die Rechte der Arbeitnehmerinnen über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen können. Arbeitnehmerinnen sollten sich über die geltenden Tarifverträge in ihrem Betrieb informieren und gegebenenfalls die Unterstützung von Gewerkschaften in Anspruch nehmen, um ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.

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